Zuschuss für selbstgenutztes Wohneigentum

Das Land NRW hat die Richtlinie zum "Förderprogramm zur Unterstützung bei der Schaffung von angemessenem Wohneigentum" am 02. Mai 2022 erlassen!

Damit sind nun die Voraussetzungen zur Beantragung der Fördermittel bekannt und rechtskräftig. Wir geben Ihnen hier eine Übersicht:

Wer wird gefördert:
Gefördert werden ausschließlich natürliche Personen die zwischen dem 01.01.2022 und 31.12.2022 einen notariellen Kaufvertrag über selbstgenutztes Wohneigentum oder Bauland mit Hauptwohnsitz in NRW erwerben.

Was wird gefördert:
Gefördert wird der Erwerb einer Wohnimmobilie zur Selbstnutzung in NRW.

Wieviel wird gefördert:
Diese Projektförderung erfolgt in Form eines Zuschusses zur Finanzierung mit einer Begrenzung auf einen Höchstbetrag.
Der Zuschuss beträgt 2 % des notariell beurkundeten Erwerbspreises, die maximale Bemessungsgrundlage ist ein Kaufpreis von 500.000,- Euro, darüber liegende Entgelte werden nicht gefördert. Die maximale Förderung beträgt also 10.000,- Euro.

Wie bekomme ich die Förderung:
Bewilligungsbehörde dieser Förderung ist die NRW.BANK. Dort muss ein Antrag gestellt und eingereicht werden der folgende Unterlagen beinhalten muss:
- Adresse der Immobilie, Identitätsnachweis, Bankverbindung
- Kopie des notariellen Kaufvertrages
- Grunderwerbsteuerbescheid nebst Zahlungsbeleg, Steuer-ID
- Meldebescheinigung der Hauptwohnsitznahme (bei zu erstellenden Bauvorhaben eine Absichtserklärung - Nachweis dann innerhalb von drei Jahren)

Ab wann kann ich einen Antrag stellen:
Zur Zeit können Sie sich bei der NRW.BANK registrieren und vormerken lassen, Sie bekommen dann eine E-Mail sobald die Antragsformulare fertig gestellt sind. Zur Registrierung gelangen Sie hier: NRW.BANK-Zuschuss Wohneigentum

Die detaillierte Richtlinie können Sie hier noch einmal nachlesen: Förderrichtline Wohneigentum Nordrhein-Westfalen

Für alle weiteren Fragen steht unser Team Ihnen auch gerne persönlich zur Verfügung.